Gutachten
AUSZUG
Geltungsgebiete:
- Unternehmensbewertung
- Werthaltigkeitsgutachten z.B. im Rahmen von Unternehmensgründung und –umwandlung oder bei Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen
- Immobilien und sonstige Sachwerte
- Wirtschaftlichkeit
- Restrukturierung
- Finanzierungsmaßnahmen
- Unterschlagungen
- Mittelverwendung
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Für Unternehmer stellen Gutachten – entsprechende Fachkompetenz des Gutachters vorausgesetzt – ein probates Instrument für unterschiedliche Situationen dar: Bei Unternehmensbewertungen für einen Verkauf genauso wie bei Unternehmensgründungen oder -umwandlungen.
Auch im Streitfall können gutachterliche Aussagen vor Gericht den Ausschlag geben.
Ich erstelle Gutachten unter Beachtung der für Wirtschaftsprüfer geltenden Berufsgrundsätze, meiner Sorgfalt und der Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage.
Beim Thema Unternehmensbewertung erfüllt der Wirtschaftsprüfer alle Anforderungen, die die IHK für die Anerkennung als Sachverständigen auf diesem Gebiet verlangen.