Lohnbuchhaltung
Für viele Unternehmer stellt die Buchhaltung im Allgemeinen und die Lohnbuchhaltung im Besonderen eine lästige Pflicht dar.
Mal abgesehen davon, dass eine korrekte Lohnbuchhaltung unter die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers fällt, enthält das Thema eine Menge Gestaltungspotential.
Es kommt nur auf das Know-how an, lohnsteuerliche Vorgänge optimieren zu können. Im Ergebnis haben beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwas davon: die einen werden nicht durch übermäßig hohe Ausgaben belastet, bei den anderen kommt genug vom hart verdienten Lohn an.
Bei diesem Thema sind Sie bei uns in den besten Händen, denn wir haben in die Kompetenz unserer Mitarbeiter investiert.
Fachassistenten für Lohnbuchhaltung für hohe Kompetenz
Unsere „Fachassistenten Lohn und Gehalt“ haben eine umfangreiche Zusatzausbildung mit einer Aus- und Fortbildung sowie einer Prüfung vor der Steuerberaterkammer absolviert; sie kennen sich bestens in der komplexen Materie des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitsrechts aus.
Darüber hinaus bilden sich unsere Mitarbeiterinnen regelmäßig weiter, was bei der sich regelmäßig ändernden Gesetzeslage ein absolutes Muss ist.
Natürlich spielen auch EDV und Software eine zentrale Rolle bei unserem umfassenden Service in Punkto Lohnbuchhaltung. In die eigens für die Zwecke der Lohnbuchhaltung entwickelte Spezialsoftware pflegen wir im Bedarfsfall gesetzliche Änderungen und Vorschriften ein.
Außerdem aktualisieren wir die Beitrags- und Umlagesätze für Sozial-, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Auch hier entlasten wir Sie: Sie erhalten die Lohn-/Gehaltsabrechnung auf postalischem oder elektronischem Weg. Auf Wunsch senden wir Ihren Mitarbeitern die Abrechnung auch direkt zu. Viele gute Gründe für ein Mandat bei Heyo Löbcke, Ihrem Steuerberater in Neustadt.
AUSZUG
Leistungen:
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch für den Bereich Baulohn (Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
- Lohnkontenführung
- Pflege der Personalstammdaten
- termingerechte Erledigung des gesetzlich geforderten Meldewesens (Sozialversicherung, Künstlersozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Urlaubskasse)
- Bescheinigungswesen (Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, Lohnsteuerbescheinigungen)