Heyo Löbcke
Großer Weg 16
31535 Neustadt am Rübenberge
05032 – 95 24 0
info@kanzlei-loebcke.de

Öffnungszeiten
Mo. – Fr.:
08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Di. und Do.:
14:00 – 16:00 Uhr

Privatmandanten

Es ist leider eine Tatsache: Füllen Nicht-Fachleute ihre Einkommensteuererklärung aus, werden wichtige Aspekte eventuell nicht erkannt, unverzichtbare Unterlagen werden nicht ans Finanzamt geschickt und aktuelle Änderungen im Steuerrecht bleiben unbeachtet.

Auch bei fehlerhafter Erfassung der Sachverhalte in amtlichen Formularen können steuerliche Nachteile entstehen, wenn diese Fehler im Rahmen ausschließlich elektronischer Verarbeitung der Steuererklärung im Finanzamt nicht mehr korrigiert werden.

Woher sollten Laien diese Feinheiten auch kennen?

Einkommensteuererklärung dem Steuerberater überlassen

Das ist die Arbeit eines erfahrenen Beraters, den Sie unbedingt mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung betrauen sollten.

Und nicht nur hier ist Ihr Steuerberater eine Instanz, die Ihnen Geld, Zeit und eventuell Ärger erspart, sondern beispielsweise auch bei der erwähnten Deklaration von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, bei Fällen von doppelter Haushaltsführung, Vermietungen und Verpachtungen.

Falls Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, fällt Kapitalertragsteuer an, die es zu prüfen gilt. Entsprechend steuerpflichtige Einkünfte vorausgesetzt, können auch Rentner und Pensionäre von unseren Leistungen profitieren.

Alle Einzelleistungen erbringen wir unter der Prämisse, alle Maßnahmen zur Steueroptimierung auszuschöpfen: Für eine möglichst geringe Steuerlast.

AUSZUG

Leistungen für Privatmandanten:

  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen/Arbeitnehmer (früher Lohnsteuerjahresausgleich)
  • Steuererklärungen für Rentner
  • Beratung bei Fällen von doppelter Haushaltsführung
  • Steuerliche Ermittlung und Optimierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Ermittlung und Optimierung der Einkünfte  aus Vermietung und Verpachtung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für Erben und Erbengemeinschaften
  • Erklärung zur Einheitsbewertung von Grundstücken
  • Schenkungsteuererklärung für Beschenkte

Wohin die Reise geht…

… hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Klicken Sie einfach auf den folgenden Button, um mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir in einem kurzen Gespräch eine erste Einschätzung abgeben können, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.