Wirtschaftsprüfung
Wenn es einen Beruf gibt, bei dem Kompetenz und Erfahrung sich wechselseitig bedingen, dann ist das der des Wirtschaftsprüfers.
Zu der steuerberaterischen Befähigung kommt im Idealfall eine profunde Kenntnis des Gesellschafts- und Handelsrechts, sowie eine langjährige Berufsausübung.
Diese Eigenschaften dürfen Sie bei uns voraussetzen: Seit mehreren Jahrzehnten nehmen wir in der Kanzlei Heyo Löbcke Mandate als Wirtschaftsprüfer wahr.
Dabei verbinden wir die gebotene Sorgfalt bei der Prüfung mit der nötigen Effizienz, um unseren Mandanten Zeit und damit Kosten zu sparen.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört neben den gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen bei privatrechtlichen Unternehmen sowie öffentlich-rechtlichen Eigenbetrieben auch eine Reihe von Sonderprüfungen.
privatrechtliche Unternehmen | öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe
Sonderprüfungen
- Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
- Kapitalerhöhungsprüfungen
- Mittelverwendungs- und Unterschlagungsprüfungen
- Überschuldungs-, Wirtschaftlichkeits- und Sanierungsprüfungen
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Erstellung von Ertragstestaten und Zertifikaten für Windenergieanlagen (WEA) mit der Fristbestimmung zur Zahlung der erhöhten Anfangsvergütung
- Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Auch und gerade beim Bereich der Überschuldungs-, Wirtschaftlichkeits- und Sanierungsprüfungen profitieren Sie von meiner Qualifikation als Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung.